Therapie

Wenn eine Indikation für therapeutische Maßnahmen gegeben ist, stehen uns verschiedene Optionen zur Verfügung, die oftmals auch kombiniert werden können. Wir unterscheiden zunächst drei Arten von therapeutischen Maßnahmen.

Eine Therapie kann auf körperlichem Wege geschehen (z.B. durch Medikation oder Physiotherapie), funktional (z.B. durch Übungsbehandlung oder Trainings), kognitiv (Verhaltenstherapie) oder auch emotional (z.B. durch Spieltherapie, Psychodrama, Tiefenpsychologische Psychotherapie).

Die soziale Vernetzung der Therapiemaßnahmen

Mit der Implementierung der therapeutischen Maßnahmen beginnt auch deren Vernetzung. Diese kann z.B. dadurch erfolgen, dass Lehrer über eine begonnene Therapie informiert und ggf. um Rückmeldung gebeten werden, falls sich Veränderungen im Verhalten des Kindes zeigen. Oder dadurch, dass neben einer spieltherapeutischen Maßnahme gleichzeitig eine Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt durch die Eltern erfolgt und angeregt wird, dass eine ergänzende Maßnahme (z.B. Familienhilfe) nach Einschätzung des Jugendamtes begonnen wird.

Therapiemaßnahmen

  • Psychiatrische Therapie und Medikation
  • Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Familientherapie
  • Entwicklungsförderung
  • Funktionelle Übungsbehandlung
  • Spieltherapie für Kinder (Psychodrama)
  • Klinische Motologie (Einzeln und in Gruppen)
  • Entspannungstraining
  • Training für HKS- und AD(H)S-Kinder
  • Soziales Kompetenztraining

Therapiemaßnahmen außerhalb unserer Praxis

  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Krankengymnastik
  • Paartherapie

Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen

Da Kinder in der Regel einen Großteil ihrer Zeit im Kindergarten bzw. der Schule verbringen, muss auch dieser pädagogische Bereich in angemessenem Maße in die Therapie miteinbezogen werden. Wir kooperieren daher auch mit Schulen, Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen (Heimen) und bilden gemeinsam mit diesen ein Kompetenznetzwerk. Wir beraten die Erzieher/innen bzw. Lehrer/innen des Kindes, informieren sie über notwendige Maßnahmen und suchen natürlich auch ihr Feedback.

Zusammenarbeit mit Ämtern

In Einzelfällen kann auch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern (z.B. Jugendamt, Gesundheitsamt oder Arbeitsamt) erforderlich sein.